Bitte verwenden Sie ab dem 11. Juni 2010 ausschließlich Zeichnungsscheine mit der neuen Widerrufsbelehrung
Wir tauschen auf unserer Seite sukzessive die Beitrittserklärungen/Widerrufsbelehrungen aus. Hintergrund ist der Beschluss des deutschen Gesetzgebers, im Zuge der Umsetzung der neuen europäischen Verbraucherkreditrichtlinie die bestehenden Rechtsunsicherheiten bei der Belehrung über das Widerrufsrecht der Verbraucher zu beseitigen. Das neue „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdienstrichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht“ tritt ohne Übergangsfrist zum 11. Juni 2010 in Kraft. Diese gesetzliche Änderung erfordert eine Anpassung der Widerrufsbelehrung in den Zeichnungsscheinen (Beitrittserklärungen) geschlossener Fonds.
Aushändigung der Beitrittserklärung übergangsweise per E-Mail
Falls die neue Version noch nicht online verfügbar ist, erhalten Sie selbstverständlich gern die jeweilige Beitrittserklärung/Widerrufsbelehrung auf Anfrage per E-Mail-Anhang. Nutzen Sie das Anfragefeld rechts oder nehmen gern direkten Kontakt zu uns auf. Für Fragen hierzu stehen wir Ihnen sehr gern zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!



